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| Recklinghausen
feiert | | | | Hitlers Geburtstag
(20.4.2009) | | | ...
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| Polizei | | ............................... | ... V100102 | ...
| | Ein weiteres Projekt des BdF-Beamtendumm-Förderverein | Amtsgericht
Recklinghausen : | | ........................................................................................................................................................................... | ... ... | | Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen Polizisten
Die
Direktorin des Amtsgerichts Recklinghausen
teilte mit, dass ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen
Polizisten
gestellt habe, Sie aber für die Dienstaufsicht von Polizisten nicht
zuständig
ist. Da hat sie natürlich Recht. Die Dienstaufsichtsbeschwerde hätte
natürlich
von der Polizeipräsidentin bearbeitet werden müssen, und nicht von
dieser,
angeblich zuständigkeitshalber, an die Direktorin des Amtsgericht
weitergeleitet
werden müssen.
Es ist
auch kaum vorstellbar, dass dieses der
Polizeipräsidentin nicht bekannt gewesen sein sollte. Oder handelt es
sich um
eine völlige Fehlbesetzung?
Daher
gab es von mir eine erneute
Dienstaufsichtsbeschwerde, dieses Mal gegen die Polizeipräsidentin.
Daraufhin
teilte mir das LKA folgendes mit: |
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
| ...
LKA-NRW, Postfach 103452, 40025
Düsseldorf
Herrn Bernd Schreiber Ernestinenstr.
6
45883 Gelsenkirchen | 09.Dezember
2009
Seite 1 von 2
Aktenzeichen ZA
2 - 13.05.02 KHK Reuter ... | | ................................................................................. | ................................................................... |
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| Eingaben und Beschwerden1.
Ihre Eingabe vom 8.10.2009 an das Innenministerium des Landes NRW 2.
Mein Schreiben vom 28.10.2009 - ZA 2 - 13.05.02 Sehr
geehrter Herr Schreiber, in
Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 8.10.
2009 führen Sie darüber Klage, dass es am 20.4.2009 in den Räumen des
Amtsgerichts Recklinghausen zu einer Körperverletzung zum Nachteil
Ihrer
Person, begangen durch zwei Justizbeamte, gekommen sei. Auf die von
Ihnen in
diesem Zusammenhang erstattete Strafanzeige sei bislang keine Reaktion
seitens
der Polizei beziehungsweise der Staatsanwaltschaft erfolgt. Weiterhin
hätte die
von Ihnen herbeigerufene Polizei Ihnen gegenüber eine unverschämte
Aussage
getätigt. Ihre daraufhin erstattete Dienstaufsichtsbeschwerde bei der
Polizeipräsidentin Recklinghausen sei von dort an die Direktorin des
Amtsgerichtes Recklinghausen weiter geleitet worden.
Auf
der Grundlage der mir zwischenzeitlich
vorliegenden Informationen ergibt sich Folgendes:
Zu
den Vorkommnissen im Amtsgericht
Recklinghausen wurde durch die Polizei eine Strafanzeige gefertigt und
der
zuständigen Staatsanwaltschaft Bochum zur weiteren Entscheidung
übersandt. Der
Vorgang trägt das staatsanwaltliche Aktenzeichen 11 Js 263/09.
Auskünfte zum
Sachstand unterliegen der Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft.
Hinsichtlich
der von Ihnen angegebenen Aussage
der Polizei und der in diesem Zusammenhang erstatteten
Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgte irrtümlich eine Weiterleitung an das
Amtsgericht Recklinghausen. Dies war nicht sachgerecht und wurde von
mir mit
dem Polizeipräsidium Recklinghausen entsprechend erörtert. In der Sache
selbst
wird seitens der eingeschrittenen Polizeibeamten bestritten, Ihnen
gegenüber diffamierende
Aussagen getätigt zu haben. Anhaltspunkte dafür, den Aussagen der
Polizeibeamten weniger Glauben zu schenken als Ihren Angaben liegen mir
nicht
vor.
Mit
freundlichen Grüßen
Im
Auftrag
Kölbach,
Kriminaloberra
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Das
Schreiben hört sich im Ergebnis nicht
unbedingt sehr gut an. Dennoch ist es besser, als es im 1. Augenblick
aussieht.
Ich habe nicht nur endlich ein Aktenzeichen, sondern auch wieder
gezeigt, dass
ich mich nicht verarschen lasse, auch nicht von Beamten oder Behörden.
Die
Erörterung zwischen dem LKA und dem
Polizeipräsidium Recklinghausen wird sicherlich auch sehr nett gewesen
sein.
Ich glaube kaum, dass man in Recklinghausen noch einmal eine
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizisten, angeblich
zuständigkeitshalber, an
das Amtsgericht Recklinghausen weiterleiten wird.
Die
von einem Polizisten geäußerte
Aufforderung, ich solle demnächst besser nicht mehr nach Recklinghausen
kommen,
und es sei besser immer an dem Ort zu bleiben, wo man herkommt, wird in
dem
Schreiben des LKA nicht ausdrücklich genannt, sondern mit
„diffamierende
Aussagen“ umschrieben. Die Polizisten bestritten dies, was zumindest
die
Vermutung aufkommen lässt, dass so eine Aussage von den Beamten nicht
wiederholt wird. Darüber
hinaus landet meine Beschwerde in den
Personalakten der Beamten.
Das LKA schreibt
weiter, es
gäbe keine Anhaltspunkte dafür, den
Aussagen der Polizisten weniger zu glauben als meinen Angaben. Im
ersten
Augenblick natürlich richtig, schließlich steht meine Behauptung den
Behauptungen
von gleich zwei Beamten gegenüber. Dennoch ist diese Schlussfolgerung
völlig
falsch. Der Beamte scheute sich keinesfalls seine Aussage vor reichlich
Zeugen
zu machen. Neben meiner Person hörten auch mindestens zwei Mitarbeiter
des
Amtsgerichts Recklinghausen die Aussage, sowie eine örtliche
Reporterin, die
nur 3 Meter von mir entfernt stand. Auch die Prozessbeobachter, Herr
Fiedler, Frau
Hammecke sowie Herr Kalinowsky dürften Zeugen der polizeilichen
Aufforderung
gewesen sein.
Vermutlich
werde ich daher eine erneute
Beschwerde an das LKA schicken.
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