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Recklinghausen feiert

Hitlers Geburtstag (20.4.2009)

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Amtsgericht Recklinghausen : 

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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizisten

Die Direktorin des Amtsgerichts Recklinghausen teilte mit, dass ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Polizisten gestellt habe, Sie aber für die Dienstaufsicht von Polizisten nicht zuständig ist. Da hat sie natürlich Recht. Die Dienstaufsichtsbeschwerde hätte natürlich von der Polizeipräsidentin bearbeitet werden müssen, und nicht von dieser, angeblich zuständigkeitshalber, an die Direktorin des Amtsgericht weitergeleitet werden müssen.

Es ist auch kaum vorstellbar, dass dieses der Polizeipräsidentin nicht bekannt gewesen sein sollte. Oder handelt es sich um eine völlige Fehlbesetzung?

Daher gab es von mir eine erneute Dienstaufsichtsbeschwerde, dieses Mal gegen die Polizeipräsidentin. Daraufhin teilte mir das LKA folgendes mit:


Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen

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LKA-NRW, Postfach 103452, 40025 Düsseldorf

Herrn
Bernd Schreiber
Ernestinenstr. 6
45883 Gelsenkirchen
09.Dezember 2009
Seite 1 von 2
Aktenzeichen
ZA 2 - 13.05.02
KHK Reuter
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Eingaben und Beschwerden
1. Ihre Eingabe vom 8.10.2009 an das Innenministerium des Landes NRW
2. Mein Schreiben vom 28.10.2009 - ZA 2 - 13.05.02

Sehr geehrter Herr Schreiber,

in Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 8.10. 2009 führen Sie darüber Klage, dass es am 20.4.2009 in den Räumen des Amtsgerichts Recklinghausen zu einer Körperverletzung zum Nachteil Ihrer Person, begangen durch zwei Justizbeamte, gekommen sei. Auf die von Ihnen in diesem Zusammenhang erstattete Strafanzeige sei bislang keine Reaktion seitens der Polizei beziehungsweise der Staatsanwaltschaft erfolgt. Weiterhin hätte die von Ihnen herbeigerufene Polizei Ihnen gegenüber eine unverschämte Aussage getätigt. Ihre daraufhin erstattete Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Polizeipräsidentin Recklinghausen sei von dort an die Direktorin des Amtsgerichtes Recklinghausen weiter geleitet worden.

Auf der Grundlage der mir zwischenzeitlich vorliegenden Informationen ergibt sich Folgendes:

Zu den Vorkommnissen im Amtsgericht Recklinghausen wurde durch die Polizei eine Strafanzeige gefertigt und der zuständigen Staatsanwaltschaft Bochum zur weiteren Entscheidung übersandt. Der Vorgang trägt das staatsanwaltliche Aktenzeichen 11 Js 263/09. Auskünfte zum Sachstand unterliegen der Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft.

Hinsichtlich der von Ihnen angegebenen Aussage der Polizei und der in diesem Zusammenhang erstatteten Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgte irrtümlich eine Weiterleitung an das Amtsgericht Recklinghausen. Dies war nicht sachgerecht und wurde von mir mit dem Polizeipräsidium Recklinghausen entsprechend erörtert. In der Sache selbst wird seitens der eingeschrittenen Polizeibeamten bestritten, Ihnen gegenüber diffamierende Aussagen getätigt zu haben. Anhaltspunkte dafür, den Aussagen der Polizeibeamten weniger Glauben zu schenken als Ihren Angaben liegen mir nicht vor.

 
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Kölbach, Kriminaloberra



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Das Schreiben hört sich im Ergebnis nicht unbedingt sehr gut an. Dennoch ist es besser, als es im 1. Augenblick aussieht. Ich habe nicht nur endlich ein Aktenzeichen, sondern auch wieder gezeigt, dass ich mich nicht verarschen lasse, auch nicht von Beamten oder Behörden.

Die Erörterung zwischen dem LKA und dem Polizeipräsidium Recklinghausen wird sicherlich auch sehr nett gewesen sein. Ich glaube kaum, dass man in Recklinghausen noch einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizisten, angeblich zuständigkeitshalber, an das Amtsgericht Recklinghausen weiterleiten wird.

Die von einem Polizisten geäußerte Aufforderung, ich solle demnächst besser nicht mehr nach Recklinghausen kommen, und es sei besser immer an dem Ort zu bleiben, wo man herkommt, wird in dem Schreiben des LKA nicht ausdrücklich genannt, sondern mit „diffamierende Aussagen“ umschrieben. Die Polizisten bestritten dies, was zumindest die Vermutung aufkommen lässt, dass so eine Aussage von den Beamten nicht wiederholt wird.

Darüber hinaus landet meine Beschwerde in den Personalakten der Beamten.

Das LKA schreibt weiter,  es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, den Aussagen der Polizisten weniger zu glauben als meinen Angaben. Im ersten Augenblick natürlich richtig, schließlich steht meine Behauptung den Behauptungen von gleich zwei Beamten gegenüber. Dennoch ist diese Schlussfolgerung völlig falsch. Der Beamte scheute sich keinesfalls seine Aussage vor reichlich Zeugen zu machen. Neben meiner Person hörten auch mindestens zwei Mitarbeiter des Amtsgerichts Recklinghausen die Aussage, sowie eine örtliche Reporterin, die nur 3 Meter von mir entfernt stand. Auch die Prozessbeobachter, Herr Fiedler, Frau Hammecke sowie Herr Kalinowsky dürften Zeugen der polizeilichen Aufforderung gewesen sein.

Vermutlich werde ich daher eine erneute Beschwerde an das LKA schicken.
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Nach der Misshandlung am Amtsgericht Recklinghausen empfiehlt die Polizei Recklinghausen nicht nach Recklinghausen einzureisen Es sei besser dort zu bleiben, wo man herkommt. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizeibeamten.