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Recklinghausen feiert

Hitlers Geburtstag (20.4.2009)

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V090626
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Amtsgericht Recklinghausen

Recklinghäuser-Zeitung 21.4.2009

Tumult am Rande der Verhandlung

Angeklagter erscheint nicht zu Berufungsprozess / Zuschauer von Polizei abgeführt


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Recklinghausen. (tina)
Der Angeklagte fehlte zwar, doch zu Tumulten kam es gestern am Rande einer Berufungsverhandlung trotzdem.
Die Hauptperson des Vormittags sollte eigentlich ein Buchhalter aus Recklinghausen sein. Dieser hatte Berufung eingelegt, wollte seine Verurteilung wegen übler Nachrede (14.400 Euro Geldstrafe) nicht akzeptieren.
Zu seiner Verhandlung erschien er dann aber nicht.
Das Gericht war in erster Instanz davon überzeugt gewesen, dass der 45-Jährige unter anderem einem Richter fälschlicher Weise der Rechtsbeugung beschuldigt hatte. Anstatt jedoch persönlich gegen dieses Urteil vorzugehen, schickte der angeklagte Buchhalter gestern lediglich ein Fax an das Gericht. Und auch darin wählte der Mann wieder
deutliche Worte. Richter und Oberstaatsanwalt warf er "Inkompetenz, Fehlerhaftigkeit und Willkür" vor. Er verweigerte die Teilnahme an der Verhandlung, die gar eine "Bedrohunh auf mein unversehrtes Leben" sei.
Im Gerichtssaal hatten gestern zwei Sachverständige Platz genommen, die den Angeklagten psychiatrisch begutachten sollten. In seinem Fax machte der
Buchhalter jedoch deutlich, sich nicht vor den Medizinern äußern zu wollen. Auch seinen Pflichtverteidiger lehnte er laut Fax wegen Befangenheit ab.
Die Richter akzeptierten das Fax jedoch keineswegs. Die Bedrohung, die der Recklinghäuser empfinde, sei nicht nachzuvollziehen, hieß es. Am Ende entschied das Gericht, die Berufung des 45-Jährigen zu verwerfen.
Für einige Unruhe sorgte indes noch
ein Zuschauer. Das Gericht forderte den Mann auf, sein Handy, an dem er im Saal herumhantierte, einem Wachmann zu übergeben. Der Mann weigerte sich. Ebenso weigerte er sich, den Gerichtssaal zu verlassen. Drei Mann brauchte es, um den Zuschauer vor die Tür zu schleppen. Und selbst dort ging die Auseinandersetzung weiter,so dass schließlich sogar zwei Polizeibeamte anrückten.
 

WAZ 21.4.2009

Solarkritiker scheut Prozess

Strafkammer verwirft Rainer Hoffmanns Berufung: Entschuldigung genügte nicht

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Recklinghausen. Er hat einen Anwalt Betrüger genannt, einem Richter Rechtsbeugung vorgeworfen. Das Amtsgericht hatte den als Solarkritiker bekannt gewordenen Rainer Hoffmann daher 2007 wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt. Eine Entscheidung, die den Recklinghäuser empörte, gegen die er Rechtsmittel einlegte. Gestern stand die Verhandlung an - Hoffmann aber ließ sich nicht blicken. So wurde seine Berufung verworfen.
Das Fax, das erst kurz vor dem Prozess eingegangen war und sein Fernbleiben erklären
sollte, genügte den Richtern nicht. Darin hatte der Bilanzbuchhalter (45) geschrieben, er rechne nicht mit einem fairem Prozess und verweigere die Teilnahme, "weil er eine erhebliche Bedrohung auf mein unversehrtes Leben feststellen muss". Er befürchte "eine Psychiatrisierung" seiner Person - anders als früher waren diesmal nämlich ein Psychiater und ein Psychologe anwesend. Und er warf Staatsanwalt uns Richter "Inkompetenz, Fehlerhaftigkeit und Willkür" vor.
Ganz am Anfang aller Querelen hatte einst ein Zivil-Rechtsstreit gestanden, wegen einer Solaranlage,
die Hoffmann sich einbauen ließ. Diesen hatte er verloren, was er bis heute nicht akzeptiert.
Hoffmann hat Anhänger, die auch gestern wieder im Gericht aufliefen. Einer fiel negativ auf, hantierte während der Verhandlung mit dem Handy. Der Vorsitzende fühlte sich erinnert an die erste Instanz, als Prozess-Teile unerlaubt mitgeschnitten worden waren. Er forderte den Mann auf, das Telefon abzugeben. Das tat dieser nicht, verließ auch nicht den Saal, als er sollte. Es kam zu einem heftigen Gerangel mit drei Wachmeistern. deike   

Pressefreiheit 
ist die Freiheit der Presse, 
dem Bürger 
das Wesentliche vorzuenthalten.
Daher darf die Presse auch solche Lügen verbreiten.

Tina lügt
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www.Folterknast.de : www.FrankAnne.de
Recklinghausen-feiert : index.html : E090424 : V090611
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