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| Presse | | ............................... | ... V090626 |
| | ........................................................................................................................................................................... | Amtsgericht
Recklinghausen | | Recklinghäuser-Zeitung 21.4.2009 | Tumult am Rande der VerhandlungAngeklagter erscheint nicht zu Berufungsprozess / Zuschauer von Polizei abgeführt
| .................................................. | .................................................. | .................................................. | ......................................................... | ...................................................... | Recklinghausen. (tina) Der Angeklagte fehlte zwar, doch zu Tumulten kam es gestern am Rande einer Berufungsverhandlung trotzdem. Die
Hauptperson des Vormittags sollte eigentlich ein Buchhalter aus
Recklinghausen sein. Dieser hatte Berufung eingelegt, wollte seine
Verurteilung wegen übler Nachrede (14.400 Euro Geldstrafe) nicht
akzeptieren. | Zu seiner Verhandlung erschien er dann aber nicht. Das
Gericht war in erster Instanz davon überzeugt gewesen, dass der
45-Jährige unter anderem einem Richter fälschlicher Weise der
Rechtsbeugung beschuldigt hatte. Anstatt jedoch persönlich gegen dieses
Urteil vorzugehen, schickte der angeklagte Buchhalter gestern lediglich
ein Fax an das Gericht. Und auch darin wählte der Mann wieder | deutliche Worte. Richter
und Oberstaatsanwalt warf er "Inkompetenz, Fehlerhaftigkeit und
Willkür" vor. Er verweigerte die Teilnahme an der Verhandlung, die gar
eine "Bedrohunh auf mein unversehrtes Leben" sei. Im Gerichtssaal
hatten gestern zwei Sachverständige Platz genommen, die den Angeklagten
psychiatrisch begutachten sollten. In seinem Fax machte der | Buchhalter
jedoch deutlich, sich nicht vor den Medizinern äußern zu wollen. Auch
seinen Pflichtverteidiger lehnte er laut Fax wegen Befangenheit ab. Die
Richter akzeptierten das Fax jedoch keineswegs. Die Bedrohung, die der
Recklinghäuser empfinde, sei nicht nachzuvollziehen, hieß es. Am Ende
entschied das Gericht, die Berufung des 45-Jährigen zu verwerfen. Für einige Unruhe sorgte indes noch | ein
Zuschauer. Das Gericht forderte den Mann auf, sein Handy, an dem er im
Saal herumhantierte, einem Wachmann zu übergeben. Der Mann weigerte
sich. Ebenso weigerte er sich, den Gerichtssaal zu verlassen. Drei Mann
brauchte es, um den Zuschauer vor die Tür zu schleppen. Und selbst dort
ging die Auseinandersetzung weiter,so dass schließlich sogar zwei
Polizeibeamte anrückten. |
| WAZ 21.4.2009 | Solarkritiker scheut ProzessStrafkammer verwirft Rainer Hoffmanns Berufung: Entschuldigung genügte nicht| ........................................................... | ............................................................. | ........................................................... | Recklinghausen. Er hat einen Anwalt
Betrüger genannt, einem Richter Rechtsbeugung vorgeworfen. Das
Amtsgericht hatte den als Solarkritiker bekannt gewordenen Rainer
Hoffmann daher 2007 wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von
14.400 Euro verurteilt. Eine Entscheidung, die den Recklinghäuser
empörte, gegen die er Rechtsmittel einlegte. Gestern stand die
Verhandlung an - Hoffmann aber ließ sich nicht blicken. So wurde seine
Berufung verworfen. Das Fax, das erst kurz vor dem Prozess eingegangen war und sein Fernbleiben erklären | sollte, genügte den Richtern nicht. Darin hatte der Bilanzbuchhalter
(45) geschrieben, er rechne nicht mit einem fairem Prozess und
verweigere die Teilnahme, "weil er eine erhebliche Bedrohung auf mein
unversehrtes Leben feststellen muss". Er befürchte "eine
Psychiatrisierung" seiner Person - anders als früher waren diesmal
nämlich ein Psychiater und ein Psychologe anwesend. Und er warf
Staatsanwalt uns Richter "Inkompetenz, Fehlerhaftigkeit und Willkür"
vor. Ganz am Anfang aller Querelen hatte einst ein
Zivil-Rechtsstreit gestanden, wegen einer Solaranlage, | die Hoffmann
sich einbauen ließ. Diesen hatte er verloren, was er bis heute nicht
akzeptiert. Hoffmann hat Anhänger, die auch gestern wieder im
Gericht aufliefen. Einer fiel negativ auf, hantierte während der
Verhandlung mit dem Handy. Der Vorsitzende fühlte sich erinnert an die
erste Instanz, als Prozess-Teile unerlaubt mitgeschnitten worden waren.
Er forderte den Mann auf, das Telefon abzugeben. Das tat dieser nicht,
verließ auch nicht den Saal, als er sollte. Es kam zu einem heftigen
Gerangel mit drei Wachmeistern. deike |
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Pressefreiheit ist die Freiheit der Presse, dem Bürger das Wesentliche vorzuenthalten.Daher darf die Presse auch solche Lügen verbreiten.
Tina lügt |
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