Es war geplant, dass ich mir heute einen Prozess in Recklinghausen
ansehe. Ich wollte darüber berichten, wie die auswärtige Strafkammer des
Landgerichts Bochum, am Amtsgericht Recklinghausen mit dem Solarkritiker Rainer
Hoffmann aus Recklinghausen umgeht. Doch aus dem Fall Hoffmann
wurde völlig unerwartet ein Fall Schreiber. Und wieder Mal musste man
feststellen, dass es in Deutschland noch viel schlimmer ist, als man es
je für möglich gehalten hatte. Und dabei hatte ich in Deutschland inzwischen
schon viel für möglich gehalten.
Aber immer schön der Reihe nach.
Weil ich so schlecht laufen kann, wurde ich gegen 8:30 Uhr von den Sauerländern
vom Bahnhof abgeholt. Dann die erste Überraschung bei der Eingangskontrolle am
Gericht. Mein Camcorder durfte ich nicht mitnehmen, den musste ich bei den
Wachleuten abgeben. Es ist tatsächlich gesetzlich verboten, während der Verhandlung
Film- oder Fotoaufnahmen zu machen. Es gibt aber kein gesetzliches Verbot,
generell im Gerichtsgebäude zu filmen oder zu fotografieren.
Ich gehöre nicht zu den Leuten, die sich alles gefallen lassen, nur
weil es sich um eine Behörde handelt. Deshalb wollte ich die Direktorin
aufsuchen, und mich gegen die Wegnahme des Camcorders beschweren. Vor 9 Uhr war
die Direktorin aber nicht im Haus, und um 9 Uhr sollte die Verhandlung
beginnen. Daher kündigte ich an, später wiederzukommen.
Anschließend ging ich in die Kantine, und bestellte dort Kaffee und
Brötchen. Kurz vor mir verließ der zuständige Oberstaatsanwalt die Kantine. Ich
folgte, ebenfalls zwei Herren, die anscheinend die Gutachter waren, die Rainer
beurteilen sollten.
Einer sprach mich an, und meinte, ob meine Gehhilfe nicht zu kurz sei.
Tatsächlich war dies so. Danach gingen wir zum Sitzungssaal, ich war jedoch
deutlich langsamer und kam zu letzt an. Als ich den Sitzungssaal betrat, waren
alle anderen Zuschauer bereits da.
Vor dem Sitzungssaal stand ein Wachmann, der später im Sitzungssaal
sitzen sollte. Einem vorbeigehenden Wachmann teilte er mit, dass er vermute,
dass das heute noch rot würde.
Was meinte er damit? Rot ist Blut, oder häufig auch eine Warnstufe. Mir
kam das komisch vor, und ich teilte Herrn K. im Sitzungssaal mit, dass die
vermutlich irgendetwas planen, da bereits zwei Grüne vor dem Sitzungssaal
aufmarschiert seien, und meinten, dass das heute noch rot würde.
Wie Recht ich haben sollte, und wie schnell das gehen sollte, konnte
ich natürlich nicht ahnen. Ich dachte mir aber, dass es nur gut sei, dass
Rainer vermutlich nicht kommen würde. Und hoffte daher, dass die ihre evtl.
geplante Aktion daher nicht durchziehen könnten. Sekunden später betrat der
Richter den Sitzungssaal. Beim Hinsetzen fiel mir ein, dass ich in der rechten
Tasche noch ein Handy hatte, welches noch nicht abgeschaltet war. Ich wollte
nicht, dass dies evtl. während der Sitzung anfängt zu klingeln. Daher machte
ich dies, was in einer Sitzung üblich ist, ich schaltete es aus.
Das ich damit am Amtsgericht Recklinghausen die Apocalypse auslösen
würde, damit konnte ja keiner rechnen. Kaum hatte ich das Handy in der Hand um
es auszustellen, schrie der Wachmann, ich solle das Handy wegpacken. Ich
verkneife mir hier aufzuklären, welche Rechte der Wachmann im Sitzungssaal hat,
bzw. nicht hat. Ich erklärte, dass ich dies erst abschalten müsste, oder ob er
möchte, dass das Handy während der Verhandlung, die natürlich noch nicht
beginnen konnte, da Rainer nicht da war, anfängt zu klingeln. Nachdem ich das
Handy, ein Motorola MPX200 ausgeschaltet und wieder in meine Jacke gesteckt
hatte, meldete sich der Oberstaatsanwalt und forderte eine Ordnungsstrafe.
Das Gericht war uns natürlich als völlig willkürlich bekannt, aber dass
es für das Ausschalten eines Handys in Deutschland eine Ordnungsstrafe geben
soll, damit rechnet doch keiner in Tibet mit. Der Oberstaatsanwalt meinte, dass
in der ersten Verhandlung jemand die Sitzung aufgenommen hätte. Dies ist zwar
in anderen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, in Deutschland aber verboten.
Durch die verbotene Aufzeichnung konnte nachgewiesen werden, dass der
Oberstaatsanwalt dem Solarkritiker mehrfach vorgeworfen hatte, er hätte etwas
gesagt, was er aber tatsächlich niemals gesagt hatte.
Das dies dem Oberstaatsanwalt nicht gefällt, ist nachvollziehbar, aber
gerade dann sollte er doch froh sein, dass ich mein Handy abgeschaltet habe,
denn mit einem abgeschaltetem Handy kann keiner eine Verhandlung aufnehmen.
Dies sollte jeder wissen, der ein Handy nutzt und nicht mehr trommelt.
Der Richter fragte nun, ob ich in der letzten Sitzung die Verhandlung
aufgezeichnet hätte. Dies musste der Oberstaatsanwalt verneinen. Daraufhin
erklärte der Richter, dass es keine Ordnungsstrafe gibt. Damit wäre die Sache eigentlich erledigt. Nun hätte man sich der
eigentlichen Verhandlung widmen können, und alles wäre gut gewesen.
Tat man aber nicht. Weiterhin versuchte man mich zu schikanieren. Der
Richter forderte mich nun auf, ich solle mein Handy dem Wachmann geben. Dafür
gab es überhaupt keine Veranlassung. Wenn die ein Handy brauchen, sollen die
sich doch selbst eins kaufen. Mein Handy bleibt mein Handy, und der Richter
hatte kein Recht von mir die Abgabe des Handys zu verlangen. Das Ausschalten
des Handys jedenfalls rechtfertigt eine solche Aktion nicht. Willkürmaßnahmen
stehen einem Richter jedenfalls ausdrücklich nicht zu. Ausdrücklich, und
für jedermann verständlich, verlangte ich einen widerspruchsfähigen
Bescheid. Ich bekam keinen. Der Richter forderte mich nun auf, den Sitzungssaal
zu verlassen.
Unbestritten ist, dass der Richter im Sitzungssaal das Hausrecht hat,
was ihm aber grundsätzlich nicht das Recht für Willkürmaßnahmen gibt.
Willkürmaßnahmen sind jedem Richter ausdrücklich verboten. Meine Forderung mir
einen widerspruchsfähigen Bescheid auszuhändigen rechtfertigt keinen Ausschluss
von der Verhandlung.
Daher forderte ich auch für diese Maßnahme einen widerspruchsfähigen
Bescheid. Auch diesen sollte ich nicht erhalten. Stattdessen forderte der
Richter den Wachmann auf, mich aus dem Sitzungssaal zu entfernen. Von 3
Wachleuten wurde ich gewaltsam aus dem Sitzungssaal gezerrt. Nicht in Tibet, sondern in Deutschland, wird ein 50 jähriger, der seit
48 Jahren Gehbehindert ist und zu 80% als Scherbehinderter anerkannt ist, einen
Gehstock brauch und dem bereits im Dezember 2008 ein Rollstuhl verordnet wurde,
wird von 3 Beamten aus dem Saal gezerrt.
Auf dem Flur wurde ich auf einen Stuhl gesetzt. Dann verlangte der
Wachmann meinen Gehstock. Auch diesen verweigerte ich. Der Beamte hat kein
Recht auf meine Gehstock. Selbst der Richter hatte nicht die Abgabe der
Gehhilfe gefordert. Daher verweigerte ich auch die Herausgabe.
Erneut wurde ich angegriffen. Mein Gehstock von den Beamten verbogen,
und ich mitsamt dem Stuhl umgeworfen. Alleine und ohne Gehhilfe konnte ich
natürlich nicht aufstehen. Daher rief ich erst die 110 und dann die 112 an.
Ich schilderte den Grund meines Anrufs, und es war
mir schon klar, dass die Polizei kein besonderes Interesse am Erscheinen haben
würde. Dafür ist das Naheverhältnis zwischen Polizei und Justiz, und hier
besonders das Naheverhältnis zwischen den Polizeibeamten und den
Justizwachleuten, einfach zu groß. Obwohl die Polizeiwache in unmittelbarer
Nähe des Gerichts ist, war das DRK zuerst da.
Zu dieser Zeit war die Sitzung bereits beendet. Die zahlreichen
Zuschauer der Verhandlung hatten den Sitzungssaal bereits verlassen, und sahen
mich neben dem umgekippten Stuhl liegen. Ich erklärte was auf dem Flur noch
passiert war, und dass ich die 112 bereits angerufen habe. Auch den
Vorsitzenden Richter des Landgerichts, der inzwischen als mein Anwalt fungiert,
hatte ich bereits über den Vorfall telefonisch informiert.
Einer der Zuschauer stellte dann fest, dass heute Adolfs Geburtstag
ist, und daher der am Amtsgericht gepflegte Umgang mit Behinderten kaum
verwundern kann. Den Sanitätern des DRK wurde erklärt was mir passiert ist. Die
Sanitäterin gab dies etwas ungenau wieder, so wiederholte sie nicht, dass ich
mit dem Stuhl umgeworfen wurde, sondern dass ich gestürzt sei. Dies störte
einige der Anwesenden, da diese gedacht hatten, man würde schon jetzt
versuchen, den Vorfall herabzuspielen und den Vorgang zu verschleiern. Das
führte kurzfristig zu einer angespannten Situation. Aber die Sanitäter
erstellten kein Protokoll, was man hätte fälschen können. Daher sah ich dies als
nicht so schlimm an. Die Sanitäterin besorgte mir meinen Gehstock wieder, der
einige Meter weiter auf einer Fensterbank lag. Weshalb man mir diesen gewaltsam
abgenommen hatte, hat keiner erklärt. Es gab auch keine Versuche mir die
Rückgabe der Gehhilfe zu verweigern. Dies bestätigt, dass es sich, bei der
Wegnahme der Gehhilfe um eine reine, rechtswidrige Willkürmaßnahme gehandelt
hat. Der Gehstock war ziemlich neu, aber jetzt brauche ich wieder einen neuen,
da mein Gehstock verbogen wurde. Und dieser Gehstock war immerhin aus Metall.
Der Versuch den Vorfall durch das DRK herunterzuspielen, dürfte daran
gelegen haben, dass man den Vorfall vielleicht nicht glauben konnte oder
wollte. Daher war es gut, dass es so viele Zeugen gab, die den Vorfall
bestätigten.
Meine Einschätzung bezüglich der Polizei bestätigte sich voll. Eigentlich
redete nur einer der Beamten, und der nur Müll. Hoffentlich hat der Vorfall und
die Aussagen des Polizisten bei den DRK-Mitarbeitern den richtigen Eindruck
über unsere angebliche Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hinterlassen. Die
DRK-Mitarbeiterin schien doch sehr verwundert, als sie mitbekam, wie der
Polizist meinte, ich solle demnächst nicht mehr nach Recklinghausen fahren. Auf
meine verwunderte Nachfrage, wo wir denn wären, ergänzte er, es sei immer
besser dort zu bleiben wo man herkommt. |