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V100102
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Amtsgericht Recklinghausen

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Auszug aus dem Sitzungsprotokoll

Öffentliche Sitzung der 1. kleinen auswärtigen Strafkammer des Landgerichts

Geschäfts-Nr.: II-23 Ns-32 Js 569/04-130/07
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Die Hauptverhandlung über die Berufung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Richters beim Amtsgericht Recklinghausen vom 30.07.2007 begann mit dem Aufruf zur Sache.

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Angeklagte nicht erschienen war.

Als Verteidiger war erschien ...

als Nebenkläger-Vertreter: ,...

als Sachverständige: ...

Einer der anwesenden Zuschauer stört die Verhandlung durch Handypiepsen und Zwischenrufe. Trotz Aufforderung, beendete er die Störung nicht. Die Aufforderung, sein Handy einem Wachmeister zu übergeben, ignorierte er.

Es ergeht die Anordnung des Vorsitzenden, ihn aus dem Sitzungssaal zu entfernen.

Der Zuschauer wehrt sich mit einfacher körperlicher Gewalt und wird darauf zwangsweise aus dem Saal geführt.

 ....

Reden wir hier von der selben Verhandlung?. Das was hier über mich geschrieben wurde, stimmt nicht. Obwohl der Oberstaatsanwalt ausdrücklich eine Ordnungsstrafe gegen mich beantragt hatte, und diese damit begründen wollte, dass im vorherigen Verfahren jemand die Verhandlung aufgezeichnet habe, steht von diesem Antrag nichts im Protokoll. Genauso fehlt, dass der Richter diesen Antrag ausdrücklich abgelehnt hatte.

Zur Erinnerung, der Angeklagte war nicht erschienen, weil er dem Gericht Inkompetenz, Fehlerhaftigkeit und Willkür vorwarf. Es war somit nicht unbedingt nötig, und schon gar nicht klug, dass das Gericht diese Vorwürfe durch sein Verhalten gegen mich, und durch die Ausfertigung eins fehlerhaften Protokolls unter Beweiß stellt.

Das Gericht wird hiermit aufgefordert das fehlerhafte Protokoll zu berichtigen. Dafür habe ich mir einen Termin bis zum 27.5.2009 vorgemerkt.


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